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Das Gotoke-ke Jutaku ist ein als nationales Kulturgut ausgewiesenes historisches Gebäude in Yonago, Präfektur Tottori. Die Familie Goto, die ursprünglich aus der Provinz Iwami (heute Präfektur Shimane) eingewandert war, betrieb hier über Generationen hinweg ein bedeutendes Handelsunternehmen für den Seehandel, der Yonago in der Edo-Zeit zum Zentrum machte. Das Ensemble umfasst das Haupthaus, das erste und zweite Lagerhaus sowie ein Miso-Lagerhaus. Besonders beeindruckend ist die funktionale Trennung zwischen den praktischen Arbeitsbereichen für das Geschäft und den repräsentativen Wohnräumen.
Das Haupthaus wurde etwa um das Jahr 1714 (Shotoku 4) errichtet. Später, um 1753 (Horeki 3), wurde das Gebäude durch Erweiterungen des Zashiki-Gamae (Wohnbereich) und die Installation eines Shiki-dai Genkan (formeller Eingangsbereich) in seine heutige, prachtvolle Form gebracht. Das Gebäude ist ein Symbol für den Wohlstand, den der Seehandel Yonago brachte. Die Architektur zeichnet sich durch eine robuste Konstruktion mit traditionellen Dachziegeln aus. Durch verschiedene Erweiterungen im Laufe der Jahrhunderte entstand eine komplexe und faszinierende Raumstruktur.
Das markanteste Merkmal des Gotoke-ke Jutaku ist die klare Trennung zwischen Geschäfts- und Wohnbereich. Die nördliche Hälfte des Gebäudes besteht aus funktionalen Räumen wie dem Doma (Erdgeschossbereich) und dem 'Misenoma' (Verkaufsraum). Im Gegensatz dazu liegt der südliche Teil, der 'Zashiki-Gamae', erhöht und diente als Ort für offizielle Anlässe. Hinter dem Haupthaus befinden sich zudem die Lagerhäuser, die das Ausmaß des damaligen Handels verdeutlichen. Achten Sie auf die feinen Details wie die Mushiko-mado (Gitterfenster), die kunstvollen Ranma (Dekorationspaneele) und die charakteristischen Uguisu-bari (Nachtigallen-Böden), die bei jedem Schritt ein leises Geräusch erzeugen.
(Keine spezifischen saisonalen Informationen verfügbar)
(Keine spezifischen Informationen zu Aktivitäten verfügbar)
(Keine Informationen zur Umgebung verfügbar)
Aufgrund der Bedeutung als nationales Kulturgut bitten wir um Beachtung der folgenden Regeln: